Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cynox GmbH

!. Allgemeines

Für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, auch wenn bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich darauf hinwiesen wird bzw. der Käufer andere Bedingungen verwendet. Solche anderen Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt wurden. 

  1. Leistungsinhalt

Den veräußerten Produkten liegen jeweils Produktbeschreibungen bzw. Installationsanweisungen und Bedienungsanleitungen bei.
In den Produktbeschreibungen und den Bedienungsanleitungen ist jeweils beschrieben, für welche Zwecke die Produkte verwendet werden dürfen. Aus diesen Unterlagen ergeben sich auch die technischen Daten (Aufbau, Maße, Gewichte usw.) der Produkte. Unsere Produkte dürfen ausschließlich zu den in diesen Unterlagen genannten Verwendungszwecken genutzt werden. Die Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweckes ist nur möglich, wenn die Produkte entsprechend den Angaben in den Installations- und Bedienungsanleitungen installiert und in Betrieb genommen werden und wenn die Produkte ordnungsgemäß gewartet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Angaben in den Produktbeschreibungen, Installationsanweisungen oder Bedienungsanleitungen ausschließlich um beschreibende Angaben handelt. Eine Garantie wird nicht übernommen.

Eine Vereinbarung über Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke der Produkte, die von den Angaben in den Produktbeschreibungen, Installationsanweisung oder Bedienungsanleitungen abweicht, bedarf der ausdrücklichen Bestätigung durch den Verkäufer.

Der Verkäufer behält sich handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen des Sortiments oder Qualität, Farbe, Maße, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Produkte vor, sofern diese dem Käufer zumutbar sind.

III. Preise

Die Preise unserer Angebote sind unverbindlich.

Unsere Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Lieferung: Preise/ Art

Die Lieferung erfolgt ebenerdig, jedoch nur bis zur ersten Tür, an die vom Kunden angegebene Adresse.

Innerhalb Deutschlands liefern wir in der Regel mit der deutschen Post für 8,50 Euro pro Paket bis max. 30 kg. .Siehe auch Punkt V. in Zahlungen.  Lieferung per Spedition berechnen wir unabhängig vom Auftragswert nach Aufwand. Für internationale Lieferungen berechnen wir die Versandkosten individuell.

  1. Zahlungen

Folgende Zahlungsmöglichkeiten hat der Kunde:

– per Vorauskasse

– auf Rechnung nach Absprache

Behörden beliefern wir innerhalb Deutschlands auf Rechnung
Siehe auch Punkt IV. Lieferung!

Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist das Rechnungsdatum, da die Rechnung am Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der versandfertigen Ware gestellt wird.

Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel dieser Bedingungen oder ein besonders vereinbartes Zahlungsziel, so werden alle Forderungen des Verkäufers sofort fällig, auch wenn die Zahlungsziele noch nicht überschritten sind. Für zukünftige Forderungen entfällt die Gewährung eines Zahlungszieles.

Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Käufers vereinbarte Lieferungen und Leistungen nicht auszuführen, und zwar solange, bis entweder der Verzug beseitigt oder aber eine entsprechende Sicherheit seitens des Käufers oder eines Dritten zugunsten des Käufers erbracht worden ist.

Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, so ist der Verkäufer berechtigt, unabhängig von dem vereinbarten Zahlungsziel, alle offenstehenden – auch gestundeten -Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Käufers von Vorauszahlungen oder werthaltiger Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Vertreter besitzen keine Inkassovollmacht.

Der Käufer ist nur berechtigt mit Gegenansprüchen aufzurechnen, sofern diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher – auch zukünftiger – Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Cynox GmbH.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und erkannt wird.

Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.

Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

  1. a) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab.
    b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Werte seiner Rechte an der Ware zu. Erwirbt der Käufer aus der Verarbeitung der Vorbehaltsware Werklohnansprüche gegen Dritte, so tritt er schon jetzt diese in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück/Gebäude eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grundstückes/Gebäudes in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab.
    c) Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter.
    d) Der Verkäufer nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltesware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

Der Verkäufer kann sich aus zurückgenommener Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.

Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

VII. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die zu liefernde Ware der Transportperson übergeben wurde, spätestens mit Übergabe an den Käufer. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu vertretenen Gründen verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. Vorstehendes gilt nicht, falls es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Bei Verkauf an Verbraucher geht die Gefahr mit Übergabe auf den Käufer über.

VIII. Lieferfristen

Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd und sind ohne Verbindlichkeit.

Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen sowie die Erbringung der Dienstleistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Pandemien, unvorhergesehene Rohstoffverknappung, Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und unverschuldete Betriebsstörungen verlängern um ihre Dauer ohne weiteres eine vereinbarte Lieferfrist.

Kommt der Verkäufer in Verzug, kann der Käufer neben der Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens auf 5 % der vereinbarten Vergütung für den Teil der Lieferungen oder Leistungen, der wegen des Verzuges nicht in den zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

Soweit der Verkäufer die fällige Leistung nicht erbringt, kann der Käufer schriftlich eine angemessene Frist zur Vornahme setzen. Lässt der Verkäufer diese Frist fruchtlos verstreichen, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt Leistung; der Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen auf höchstens 30 % der Vergütung für den Teil der Lieferungen oder Leistungen, der wegen des Verzuges nicht in den zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Die Fristsetzung kann unter den Voraussetzungen des § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich sein.

Die in den Ziffern 3 und 4 vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet und bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Unmöglichkeit

Soweit die Lieferung oder die Leistung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen; es sei denn, der Verkäufer hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf 10 % der Vergütung für den Teil der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in den zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Verkäufer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  1. Rügepflichten

Anlieferungen sind unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Der Verkäufer ist berechtigt, auch in Teillieferungen auszuliefern, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

Offensichtliche Mängel, die Lieferung anderer Sachen oder die Lieferung einer zu geringen Menge hat der Käufer unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder nach Erhalt der Leistung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdecken des Mangels schriftlich zu rügen.

Sofern die Ware von dem Käufer an einen Verbraucher veräußert wurde und der Verbraucher Sachmängel rügt, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntniserlangung von der Mängelrüge des Verbrauchers zu informieren, damit der Verkäufer Gelegenheit erhält, zeitnah die Begründetheit der Sachmängelrüge zu überprüfen.

  1. Sachmängelhaftung, Gewährleistung und
    Verjährung

Bei Vorliegen eines Sachmangels, Lieferung einer anderen Sache oder Lieferung einer zu geringen Menge haftet der Verkäufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen und im gesetzlichen Umfang auf Nacherfüllung, Minderung, Wandlung und Aufwendungsersatz.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haftet der Verkäufer des Weiteren auf Schadensersatz statt Leistung. Der Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung wird im Fall einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragsgemäßen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern einer der in Ziffer XI. Ziffer 1. dieser Bedingungen genannten Fälle vorliegt, in denen der Verkäufer in jedem Fall zwingend und uneingeschränkt haftet.

Sofern wegen Sachmängel andere Schadensersatzansprüche (als Schadensersatz statt Leistung) begründet sind, haftet der Verkäufer nach den Bestimmungen der Ziffer XI. dieser Bedingungen.

Sofern der Käufer Verbraucher ist, verjähren Sachmängelansprüche in 2 Jahren ab Gefahrübergang. Bei gewerblichen Kunden tritt die Verjährung der Sachmängelansprüche innerhalb von 1 Jahr ab Gefahrübergang ein.
Soweit die Voraussetzungen entweder des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind) oder des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) erfüllt sind, gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Soweit die Voraussetzungen des § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch beim Verbrauchsgüterkauf) erfüllt sind, gelten ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen längeren Fristen.

 

Gewährleistung
a. Der Kunde hat Anspruch auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wie sie insbesondere in den §§ 434 ff.
BGB festgelegt sind. Bei Mängeln, deren Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat
der Kunde nach Wahl von Cynox GmbH einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte Cynox einen durch die Gewährleistungspflicht von Cynox abgedeckten Mangel nicht beheben oder sollten weitere
Nachbesserungsversuche für den Kunden unzumutbar sein, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung
eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften
b. Die Gewährleistung beinhaltet nicht Arbeiten vor Ort bei dem Auftraggeber sowie insbesondere nicht
Ansprüche auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten, die für einen Austausch der Kaufsache anfallen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel oder Fehler, die nachweislich durch äußere
Gewalteinwirkung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Des Weiteren sind Verschleiß und
Zubehör von der Gewährleistung ausgeschlossen.
c. Bezugnahmen auf Zertifizierungen (z. B. DK), DIN- oder CE-Normen dienen lediglich als Angabe zum
Liefergegenstand. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne von § 443 BGB bedarf einer ausdrücklichen
Vereinbarung oder Festlegung.
d. Es ist ausschließlich eine Angelegenheit des Kunden, die Eignung der Produkte und Services von Cynox für seinen Zweck zu überprüfen. Jegliche Haftung für die Eignung der Produkte oder Services von Cynox für die Zwecke des Kunden setzt voraus, dass Cynox die Eignung schriftlich bestätigt oder zugesichert hat.
e. Etwaige Mängel hat der Kunde Cynox gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
f. Die Gewährleistungspflicht erlischt,
· falls der Kunde das Produkt unsachgemäß
genutzt hat;
· falls der Kunde ohne gesonderte schriftliche Einwilligung durch Cynox Änderungen am Produkt
vorgenommen hat.
g. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz unterliegt den Bestimmungen den §§ 10 und 12 dieser AGB; § 444 BGB bleibt hiervon unberührt.
h. Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Schadensersatz anstelle der Leistung wegen
Verletzung von nicht leistungsbezogenen Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB über die gesetzlichen
Vorschriften hinaus nur dann zu, wenn er Cynox zuvor schriftlich abgemahnt und CCV die Pflichtverletzung
dennoch nicht beseitigt hat.
i. Wenn ein vom Kunden vorgebrachter Mangel nicht reproduziert werden kann, ist das Produkt nicht als
mangelbehaftet anzusehen. In diesem Fall steht Cynox für seine Bemühungen eine Vergütung in einem
Umfang zu, der am Standort des Kunden angemessen und handelsüblich ist.
j. Cynox kann einen Datenverlust nicht vollständig ausschließen. Daher hat der Kunde seine Daten in
regelmäßigen Abständen zu sichern. Für den Fall eines Datenverlusts hat er die zur Wiederherstellung
notwendigen Dokumente aufzubewahren. Schadenersatzpflichten bestehen gegenüber dem Kunden
ausschließlich gemäß § 12 dieser AGB

Verjährung
a. Die Gewährleistungsansprüche und Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab
Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
b. Schadenersatzansprüche, die nicht mit einem Mangel zusammenhängen, verjähren innerhalb eines Jahres
ab dem Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunde von den Umständen, die den
Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
c. Die Bestimmungen der §§ 6.2a. bis 6.2c. gelten nicht, soweit die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Cynox, einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder einer weitergehenden zwingenden gesetzlichen Haftung
beruhen; im Übrigen bleibt § 444 BGB hiervon unberührt.

XII. sonstige Schadensersatzansprüche

Wir haften nach den gesetzlichen Voraussetzungen und im gesetzlichen Umfang,
– für alle Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und
– nach dem Produkthaftungsgesetz und
– bei arglistiger Täuschung, insbesondere einem arglistigen Verschweigen von Sachmängeln und
– bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache und
– bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, auch durch Erfüllungsgehilfen.

Wir haften nach den gesetzlichen Voraussetzungen
– wenn wir ausdrücklich oder schlüssig eine qualifizierte Vertrauensstellung im Hinblick auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens übernommen haben und
– wenn und soweit ein Haftungsausschlusses oder eine Haftungsbeschränkung von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken unvereinbar abweicht und
– wenn und soweit eine Pflichtverletzung so wesentlich ist, dass durch sie die Erreichung des Zweckes des Schuldverhältnisses gefährdet ist.
In diesen Fällen wird unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Tritt – ohne dass ein Fall der Ziffern 1 und 2 vorliegt – infolge einfacher Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen ein Schaden auf, der nicht aus Verzug oder Unmöglichkeit begründet ist, werden Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht, auf die Interessen, Rechte und Rechtsgüter des Käufers Rücksicht zu nehmen, ausgeschlossen.

In diesem Fall haften wir bei geringerer als grober Fahrlässigkeit ebenfalls nicht auf Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Sofern es sich um einen Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung oder um einen Aufwendungsersatzanspruch wegen Sachmängeln handelt, verbleibt es bei der Haftung des Verkäufers gemäß X. Ziffer 1. und 2. dieser Bedingungen.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Verkäufers.

Gerichtsstand für beide Teile ist Westerstede, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Urkundsprozess, soweit der Käufer Kaufmann ist.

XIV. Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XV. Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

Bad Zwischenahn, 07.07.2022

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